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Hierzu haben wir folgende Fragen :
1. Mit Datum vom 20.09.09 wurde S. aufgefordert nun endlich ihrer Ausreiseverpflichtung nach zu kommen und möglichst freiwillig auszureisen. Des weiteren wurde sie aufgefordert mit ihrem Vormund bis zum 04.09.09 vorzusprechen und ihre freiwillige Ausreise zu erklären. Wurde der Brief tatsächlich erst nach der Frist zugestellt und wenn ja warum ?
2 . Noch am Tag der Abschiebung wurde S. schriftlich mitgeteilt, das gegen sie keine Ausweisungsverfügung erlassen wurde. Das Schreiben vom Amt für Sicherheit und Ordnung liegt mir in Kopie vor. Dennoch wurde sie abgeschoben. Wie kommt es zu solchen Widersprüchen im Ausländeramt ?
3 . Das Jugendamt hat für S. eine Ergänzungspflegschaft beantragt. Diese wurde vom Rechtsanwalt H. aus Meppen übernommen. Herr H. verweigerte aber einer Anwältin, die S. vertreten wollte, eine Vollmacht und damit auch eine einstweilige Anordnung gegen die Abschiebung. Welche Rolle spielte hierbei das Jugendamt des Landkreises und wußte sie etwas von der betriebene Abschiebung ?
4 . War das Jugendamt bei der Abschiebung anwesend und hat das Kind zum Flughafen begleitet ?
5 . Wie wurde das Kind in Gewahrsam genommen und wie viel Beamte waren beteiligt ?
6. Wo befindet sich das Kind jetzt und ist es tatsächlich bei den Eltern oder Verwandten ?
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