27.06.21 –
Der Rat der Stadt Lingen möge beschließen:
Begründung:
In allen neuen Plangebieten erfolgt eine gutachterliche Ermittlung der Versickerungsfähigkeit des Bodens. Das Ergebnis ist Grundlage für das entsprechende Entwässerungskonzept, welches in den städtebaulichen Entwurf des Gebietes einfließt.
Soweit die Bodenverhältnisse es ermöglichen und keine Verunreinigung des Niederschlagswassers zu vermuten ist, soll das auf Dachflächen und allen sonstigen befestigten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser in allen Baugebieten vorzugsweise auf dem jeweiligen Grundstück über die belebte Oberbodenzone versickert werden (Muldenversickerung bzw. Mulden-Rigolen- versickerung) oder der Brauchwassernutzung zugeführt werden.
Die Errichtung von Zisternen z. B. für die Brauchwassernutzung soll möglich sein.
Die Straßenentwässerung erfolgt, soweit es räumlich sowie aufgrund der Bodenverhältnisse im jeweiligen Gebiet möglich ist, ebenfalls vorzugsweise in Mulden bzw. Mulden- Rigolensysteme, die, beispielsweise in straßenbegleitenden Pflanzstreifen angelegt werden können.
Flächen zur Rückhaltung des Niederschlagswassers sind naturnah zu gestalten.
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