26.06.25 –
Am 26.06.2025 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/FWL im Lingener Stadtrat folgenden Antrag eingebracht. Leider wurde der Antrag durch CDU und FDP abgelehnt und konnte so keine Mehrheit finden. Hier der Antrag in Gänze:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des aktuellen Förderaufrufs des Bundes bzw. Landes (z. B. über die Deutsche Anpassungsstrategie oder das Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“) einen Antrag zur Erstellung eines integrierten Klimaanpassungskonzepts für unsere Kommune zu stellen.
Sachverhalt / Begründung:
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dieter Krone, hallo Dieter, für die nächste Ratssitzung am 26.06.25 bitten wir nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen.
Klimafolgenanpassung in der Kommune strukturiert vorbereiten – Antrag auf Teilnahme an aktueller Fördermaßnahme zur Erstellung eines Klimaanpassungskonzepts.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des aktuellen Förderaufrufs des Bundes bzw. Landes (z. B. über die Deutsche Anpassungsstrategie oder das Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“) einen Antrag zur Erstellung eines integrierten Klimaanpassungskonzepts für unsere Kommune zu stellen.
Begründung:
Die Auswirkungen des Klimawandels sind bereits heute deutlich spürbar – auch in unserer Kommune: Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hitzeperioden oder Dürrephasen nehmen zu und belasten Infrastruktur, Gesundheit, Landwirtschaft und Natur. Die Notwendigkeit, vorausschauend auf diese Veränderungen zu reagieren, wird in den kommenden Jahren erheblich steigen.
Ein Klimaanpassungskonzept bietet die fachliche Grundlage, um Risiken systematisch zu erfassen, Handlungsfelder zu priorisieren und gezielte Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und kommunaler Strukturen zu entwickeln. Es schafft Orientierung, wo Investitionen notwendig sind – z. B. in Hitzevorsorge, Schwammstadt-Prinzipien, Begrünung oder Infrastrukturmaßnahmen. Zugleich ist ein solches Konzept Voraussetzung für viele Förderprogramme, mit denen konkrete Anpassungsmaßnahmen später finanziert werden können. Ohne ein solches Konzept fehlen die Grundlagen, um auf kommende Fördermöglichkeiten zugreifen zu können.
Derzeit besteht die Chance, die Konzepterstellung über ein Förderprogramm der Z.U.G. bezuschussen zu lassen. Hier ein Auszug:
Förderschwerpunkt A „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“
Der FSP A richtet sich gezielt an Kommunen. Ziel der Förderung ist die Etablierung eines integrierten und nachhaltigen Anpassungsmanagements, das einen besonderen Fokus auf naturbasierte Lösungen legt. Die Förderung richtet sich gezielt auf die Finanzierung von befristetet beschäftigtem Personal für die Funktion von „Klimaanpassungsmanager*innen – Für mehr Nachhaltigkeit und Natürlichen Klimaschutz“, die in Kommunen Konzepte zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz im Rahmen der Bestimmungen dieser DAS-Förderrichtlinie erstellen. Dabei werden sie durch das Beratungs- und Qualifizierungsangebot des Zentrums KlimaAnpassung (ZKA) unterstützt.
Das Bewerbungsfenster ist allerdings zeitlich knapp bemessen. Um diese Fördermittel nicht ungenutzt zu lassen, ist rasches Handeln notwendig.
Wir beantragen daher:
• Die Bewerbung um die Fördermittel wird kurzfristig durch die Verwaltung auf den Weg gebracht.
• Falls erforderlich, wird eine beauftragte Fachstelle oder ein Planungsbüro in die Antragstellung eingebunden.
• Die Konzepterstellung soll unter Einbeziehung relevanter Fachämter, lokaler Akteur*innen und der Öffentlichkeit erfolgen.
www.z-u-g.org/das/ank-das-foerderaufruf-2025/
Mit freundlichen Grüßen
Heiner Rehnen (Fraktionsvorsitzender)
Olesa Schleicher-Deis
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