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Ortsverband Emsland Süd

Energieertrag nach EEG für Wind- und Solaranlagen für die Stadt Lingen

Anfrage der Fraktion

12.11.23 – von Stadtratsfraktion –

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister / lieber Dieter,

Wir würden gerne folgende Anfrage stellen:

Nach der im Sommer 2021 von der rot-grün-gelben Regierungskoalition im Bund verabschiedeten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sollen Betreiber von Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung > 1.000 KW gemäß § 6 Abs. 2 EEG 0,2 Cent/kWh produzierten Stroms an die betroffenen Kommunen zahlen. Ab dem 01.01.2023 soll diese Zahlung gemäß § 100 Abs. 2 EEG auch für Bestandsanlagen geleistet werden, die den Zuschlag im Rahmen der von der Bundesnetzagentur durchgeführten Ausschreibung erhalten haben – mithin die meisten nach dem 01.01.2017 errichteten Anlagen. Betroffen von einer Windkraftanlage im Sinne des EEG sind Kommunen im Radius von 2,5 Kilometern um den Mittelpunkt der Anlage. Sind mehrere Kommunen betroffen, ist die Zahlung unter den betroffenen Kommunen entsprechend ihres Anteils am 2,5 km-Radius aufzuteilen.

Gemäß § 6 Abs. 3 EEG gilt die für Windkraftanlagen dargestellte Regelung auch für Freiflächen-PV-Anlagen, wobei hier die betroffene Kommune ausschließlich die Standortkommune ist.

 

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung > 1.000 kW, die den Zuschlag für eine Förderung nach dem EEG im Rahmen einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur erhalten haben, wurden in der Stadt Lingen errichtet?

2. Wie viele Windkraftanlagen gemäß Frage 1 wurden mit einem Radius von weniger als 2,5 km außerhalb des Stadtgebietes errichtet, bzw sind geplant?

3. Wie viele Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die den Zuschlag für eine Förderung nach dem EEG im Rahmen einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur erhalten haben, wurden in der Stadt Lingen errichtet oder werden geplant?

4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Verwaltung der durchschnittliche jährliche Energieertrag in kWh der Anlagen gemäß Fragen 1-3? (in Bezug auf bestehende und bereits geplante Anlagen)

5. Ggf. mit welchem Ergebnis wurden mit den Anlagenbetreibern bereits Gespräche über Zahlungen gemäß §§ 6 Abs. 2, 3 EEG an die Stadt Lingen geführt bzw. sind derartige Gespräche seitens der Verwaltung beabsichtigt?

 

Mit freundlichen Grüßen

Heiner Rehnen

(Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen/FWG)

 

Martina Pellny

(stellvertr. Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen/ FWG)

Kategorie

Energie | Lingen | Stadtratsfraktion Lingen

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