26.08.25 –
Stadtratsfraktion
Bündnis90/Die Grünen/FWL
Karolinenstraße 3
49808 Lingen
Heiner Rehnen
-Fraktionsvorsitzender-
Lingen, den 07.08.25
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & Freiwillige
Wählergemeinschaft (FWL) im Rat der Stadt Lingen (Ems)
Betreff: Einführung einer schrittweisen Gleichstellungsprüfung bei
kommunalen Beschlussvorlagen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Ratskolleg*innen,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/FWL beantragt:
Der Rat der Stadt Lingen (Ems) beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der
Gleichstellungsbeauftragten ein konkretes Verfahren zur Prüfung der
Gleichstellungsrelevanz von kommunalen Beschlussvorlagen zu entwickeln.
Ziel ist es, in den nächsten 12 Monaten ein praxistaugliches, einfach
anwendbares Prüfschema zu erarbeiten, mit dem die Auswirkungen von
Vorhaben auf die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie weiteren
strukturell benachteiligten Gruppen systematisch erfasst werden können.
Die Umsetzung der Gleichstellungsprüfung erfolgt stufenweise:
Zunächst werden Vorlagen aus ausgewählten Fachbereichen (z. B. Soziales,
Personal, Stadtentwicklung) auf ihre Gleichstellungsrelevanz geprüft
(Pilotphase).
Nach einer Evaluierung wird das Verfahren schrittweise auf alle Fachbereiche
ausgeweitet.
Die Verwaltung stellt sicher, dass Beschlussvorlagen künftig einen Abschnitt
enthalten, in dem ggf. die Gleichstellungsrelevanz des Vorhabens kurz
eingeschätzt und dargestellt wird („Auswirkungen auf die Gleichstellung“).
Die Verwaltung berichtet dem Rat nach Ablauf der Pilotphase über die
Erfahrungen und ggf. Anpassungsbedarfe.
Bereits bestehende, praxiserprobte Verfahren aus anderen Kommunen –
wie z. B. Münster oder Oldenburg – können dabei als Orientierung für die
Entwicklung eines eigenen Prüfschemas herangezogen werden.
Begründung:
Gleichstellung ist eine gesetzlich verankerte Querschnittsaufgabe und ein
wichtiges Ziel einer gerechten, chancengleichen Kommune. Viele
Entscheidungen auf kommunaler Ebene – ob im Bereich Personal, Planung,
Bildung oder Mobilität – haben direkte oder indirekte Auswirkungen auf
unterschiedliche Bevölkerungsgruppen.
Mit einer strukturierten Gleichstellungsprüfung wird sichergestellt, dass diese
Aspekte bei der Vorbereitung und Diskussion von Beschlüssen systematisch
berücksichtigt werden. Der vorgeschlagene stufenweise Einstieg ermöglicht
eine praxisnahe und realistische Einführung ohne zusätzliche Belastung in der
Anfangsphase. Gleichzeitig wird die Gleichstellungsarbeit in der Kommune auf
eine zukunftsfähige Grundlage gestellt.
Zur Entwicklung eines solchen Prüfverfahrens können folgende
beispielhafte Prüffragen berücksichtigt werden, die sich in vielen
kommunalen Gleichstellungsprüfungen bewährt haben:
– Zielgruppenanalyse: Welche Personengruppen sind von der Maßnahme
betroffen? Gibt es Unterschiede in der Betroffenheit von Frauen und
Männern?
– Auswirkungen auf Geschlechterverhältnisse: Fördert die Maßnahme die
Gleichstellung? Gibt es unbeabsichtigte Benachteiligungen?
– Berücksichtigung von Diversität: Wird die Vielfalt der
Geschlechteridentitäten berücksichtigt? Werden intersektionale Aspekte wie
Alter, Herkunft oder Behinderung einbezogen?
– Partizipation und Mitwirkung: Wurden Frauen und Männer gleichwertig
einbezogen? Wurde die Gleichstellungsbeauftragte frühzeitig konsultiert?
– Messbarkeit und Evaluation: Sind gleichstellungsrelevante Ziele definiert
und überprüfbar?
Heiner Rehnen Olesa Schleicher-Deis
-Fraktionsvorsitzender-
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