Bündnis 90/Die Grünen

im südlichen Emsland

Antrag im Stadtrat

Einführung einer schrittweisen Gleichstellungsprüfung bei kommunalen Beschlussvorlagen

26.08.25 – von Stadtratsfraktion –

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & Freiwillige Wählergemeinschaft (FWL) im Rat der Stadt Lingen (Ems)

Betreff: Einführung einer schrittweisen Gleichstellungsprüfung bei kommunalen Beschlussvorlagen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Ratskolleg:innen,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/FWL beantragt:

Der Rat der Stadt Lingen (Ems) beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten ein konkretes Verfahren zur Prüfung der Gleichstellungsrelevanz von kommunalen Beschlussvorlagen zu entwickeln. Ziel ist es, in den nächsten 12 Monaten ein praxistaugliches, einfach anwendbares Prüfschema zu erarbeiten, mit dem die Auswirkungen von Vorhaben auf die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie weiteren strukturell benachteiligten Gruppen systematisch erfasst werden können.

Die Umsetzung der Gleichstellungsprüfung erfolgt stufenweise:

  • Zunächst werden Vorlagen aus ausgewählten Fachbereichen (z. B. Soziales, Personal, Stadtentwicklung) auf ihre Gleichstellungsrelevanz geprüft (Pilotphase).
  • Nach einer Evaluierung wird das Verfahren schrittweise auf alle Fachbereiche ausgeweitet.
  • Die Verwaltung stellt sicher, dass Beschlussvorlagen künftig einen Abschnitt enthalten, in dem ggf. die Gleichstellungsrelevanz des Vorhabens kurz eingeschätzt und dargestellt wird („Auswirkungen auf die Gleichstellung“).
  • Die Verwaltung berichtet dem Rat nach Ablauf der Pilotphase über die Erfahrungen und ggf. Anpassungsbedarfe.

Bereits bestehende, praxiserprobte Verfahren aus anderen Kommunen – wie z. B. Münster oder Oldenburg – können dabei als Orientierung für die Entwicklung eines eigenen Prüfschemas herangezogen werden.

Begründung:

Gleichstellung ist eine gesetzlich verankerte Querschnittsaufgabe und ein wichtiges Ziel einer gerechten, chancengleichen Kommune. Viele Entscheidungen auf kommunaler Ebene – ob im Bereich Personal, Planung, Bildung oder Mobilität – haben direkte oder indirekte Auswirkungen auf unterschiedliche Bevölkerungsgruppen.

Mit einer strukturierten Gleichstellungsprüfung wird sichergestellt, dass diese Aspekte bei der Vorbereitung und Diskussion von Beschlüssen systematisch berücksichtigt werden. Der vorgeschlagene stufenweise Einstieg ermöglicht eine praxisnahe und realistische Einführung ohne zusätzliche Belastung in der Anfangsphase. Gleichzeitig wird die Gleichstellungsarbeit in der Kommune auf eine zukunftsfähige Grundlage gestellt.

Zur Entwicklung eines solchen Prüfverfahrens können folgende beispielhafte Prüffragen berücksichtigt werden, die sich in vielen kommunalen Gleichstellungsprüfungen bewährt haben:

  • Zielgruppenanalyse: Welche Personengruppen sind von der Maßnahme betroffen? Gibt es Unterschiede in der Betroffenheit von Frauen und Männern?
  • Auswirkungen auf Geschlechterverhältnisse: Fördert die Maßnahme die Gleichstellung? Gibt es unbeabsichtigte Benachteiligungen?
  • Berücksichtigung von Diversität: Wird die Vielfalt der Geschlechteridentitäten berücksichtigt? Werden intersektionale Aspekte wie Alter, Herkunft oder Behinderung einbezogen?
  • Partizipation und Mitwirkung: Wurden Frauen und Männer gleichwertig einbezogen? Wurde die Gleichstellungsbeauftragte frühzeitig konsultiert?
  • Messbarkeit und Evaluation: Sind gleichstellungsrelevante Ziele definiert und überprüfbar?

Heiner Rehnen Olesa Schleicher-Deis
Fraktionsvorsitzender

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