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Grüne Emsland Süd
18.04.2021

Unser Antrag zu Photovoltaikanlagen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Krone, lieber Dieter,

die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen beantragt, den folgenden Antrag gemäß § 6 Abs. I der Geschäftsordnung der Stadt Lingen auf die Tagesordnung des nächsten Plan Bauauschuss zu setzten: 

Es wird beantragt,

Der Rat der Stadt Lingen möge beschließen, bei Errichtung von neuen Baugebieten, bei Beachtung der örtlichen Verhältnisse, eine Photovoltaikpflicht wie folgt aufzuerlegen.

1. Im gesamten Geltungsbereich dieses Bebauungsplans sind die nutzbaren Dachflächen der Gebäude und baulichen Anlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu mindestens 50 % mit Photovoltaikmodulen zur Nutzung der einfallenden solaren Strahlungsenergie auszustatten (Solarmindestfläche).

2. Werden auf einem Dach Solarwärme-kollektoren installiert, so kann die hiervon beanspruchte Fläche auf die zu realisierende Solarmindestfläche angerechnet werden.

Begründung:

Die Errichtung neuer Baugebiete ist immer mit einem zusätzlichen Energiebedarf in der Stadt Lingen verbunden. Bereits bei der Planung von Neubaugebieten hat die Stadt Lingen die Möglichkeit, die Gestaltung und Qualität der zu errichtenden Gebäude zu steuern und damit auch den Energiebedarf der Quartiere zu beeinflussen.

Das am 01.11.2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG), fasst die vorherige EnEV und das EEWärmeG zusammen. Es legt Mindeststandards für die Gebäudeeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Wärme fest. Die Städte und Gemeinden können durch Festlegung höherer Effizienzstandards (Niedrigenergie- oder Passivhäuser) in Grundstückskaufverträgen oder städtebaulichen Verträgen den Wärmebedarf weiter minimieren. Die Nutzung erneuerbarer Energien kann im B-Plan oder ggf. auch privatrechtlich eingefordert werden.

Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Strom- und Wärmebedarfs in neuen Wohn- und Gewerbegebieten ist die Grundlage für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Photovoltaische Anlagen zur Stromerzeugung können heute praktisch ohne Probleme auf jedem Neubau installiert und wirtschaftlich betrieben werden. Sie sind ein wichtiger Beitrag für eine Strom-versorgung aus erneuerbaren Energien, insbesondere auch für neue Anwendungen wie die Elektro-Mobilität.

Die Stadt Lingen hat als Planungsträger die Möglichkeit, im B-Plan die Installation von Photovoltaikanlagen auf den Dach- bzw. an den Außenwandflächen verbindlich vorzuschreiben.

Die Solarfestsetzung dient der nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und dem Klimaschutz (§§ 1 Abs. 5, 1a Abs. 5 BauGB), erfüllt die städtebaulichen Aufgaben der Nutzung erneuerbarer Energien (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 f BauGB), der örtlichen Energieversorgung und Energieversorgungssicherheit (§ 1 Abs. 6 Nr. 8 e BauGB), der lokalen Wertschöpfung (§ 1 Abs. 6 Nr. 8 a und c BauGB) sowie der schadstofffreien Stromproduktion – Luftreinhaltung (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 a und e BauGB).

Den Baufrauen und Bauherrn soll eine vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bei der technischen und wirtschaftlichen Ausgestaltung der Solarpflicht belassen werden, da nicht auszuschließen ist, dass eine teilweise oder vollständige Solar-wärmenutzung im Einzelfall ökologisch oder ökonomisch vorteilhafter sein könnte. Werden auf einem Dach Solarwärmeanlagen installiert, so kann der hiervon beanspruchte Flächenanteil auf die zu realisierende PV-Fläche angerechnet werden. Dies bedeutet, dass die Solarmindestfläche anteilig oder auch vollständig mit der Installation von Solarwärmekollektoren eingehalten werden kann. Da Solarwärmeanlagen zumeist nach dem Energiebedarf im Gebäude (Warmwasser, ggf. Heizungsunterstützung) ausgelegt werden, sollten die Bauleute bei Interesse an einer Solarwärmeanlage zunächst die erforderliche Kollektorfläche für die Solarwärmeanlage ermitteln und daraufhin die Dimensionierung der Photovoltaikanlage

Für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, dem einsparen von Co2, dem Ziel der Klimaneutralität der Stadt Lingen in den kommenden Jahren ist es nicht nur notwendig, dass die Stadt selbst auf eigenen Dächern PV-Anlagen installiert, - was massiv vorangetrieben werden muss, sondern einedie Photovoltaipflicht bei Neubauten aufzuerlegen.

Mit freundlichen Grüßen

Kühle

 

(Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen)

Kategorien:Energie Lingen Umwelt & Klima
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