11.04.25 –
für die 21. Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.06.2023
für die 9. Sitzung des Gemeinderates am 28.06.2023
EINLEITUNG
Die Ermittlung der Verbräuche für Wärme, Strom und Wasser dient dazu, die jeweilige Gebäude-Performance festzustellen. Das Monitoring unterstützt den Betreiber bei seinen Pflichten für einen wirtschaftlichen und energieeffizienten Gebäudebetrieb. Es ist ein geeignetes Instrument, um einen transparenten Überblick über Energieverbräuche zu erhalten, Einsparpotenziale zu identifizieren und Kosten zu reduzieren.
Durch eine regelmäßige Überwachung und Vergleiche der Gebäude wird angestrebt, die Eigenschaften zum Verbrauch dauerhaft beizubehalten oder zu senken. Die Gemeinde ist als Errichter und Betreiber verantwortlich. Daher sind diese Daten für Betriebsoptimierungen sowie als Erkenntnis für zukünftige Änderungen und neue Projekte/Neubauten entscheidend.
Eine Vergleichbarkeit der einzelnen Liegenschaften und Gebäude kann für die unterschiedlichen Verbrauchsarten über Geschossfläche oder umbaute Fläche erfolgen. Das Monitoring ist eine relevante Grundlage für die zukünftig anstehenden Entscheidungen zur Umsetzung der Energiewende durch eine Bestandserfassung der Verbrauchs- und Lastverläufe.
ANTRAG
Es wird beantragt, dass die Verwaltung die Verbräuche der vergangenen fünf Jahre anhand der Jahresabrechnungen, soweit wie möglich, je Gebäude und Liegenschaft aufstellt.
Für die Zukunft ist ein Messkonzept für die Untermessung von Schwerpunktverbrauchern in den Liegenschaften zu ermitteln und zu betreiben. Ein monatliches Monitoring ist durchzuführen.
Die Ergebnisse vom Messmonitoring sind in regelmäßigen Abständen (6 Monate/jährlich) dem Planungs- und Bauausschuss unaufgefordert zwecks Auswertung/Bewertung zur Verfügung zu stellen.
Emsbüren, den 06.06.2023
gez. für die Gruppe SPD-FDP-Bündnis90/Die Grünen;
Christian Albert
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