Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen; Energiesparmaßnahmen für SGB-II-Leistungsempfänger(innen)

Sachdarstellung mit Begründung und - soweit erforderlich - vorgesehener Finanzierung
Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte im Zuge der Haushaltsberatungen für 2010, die Kreisverwaltung zu beauftragen, für ALG - II Leistungsempfänger Energiesparmaßnahmen an Häusern durchzuführen. Näheres ist dem beiliegenden Antrag vom 14.12.2009 zu entnehmen. Zu diesem Antrag ist aus Sicht der Verwaltung auf folgendes hinzuweisen: Zunächst ist vorweg zu stellen, dass effiziente Energieeinsparmaßnahmen an Gebäuden in der Regel nur von ausgebildetem Fachpersonal aus der Baubranche durchgeführt werden können. Eine derartige Qualifizierung dürfte bei dem genannten Personenkreis nur ausnahmsweise vorhanden sein. Die Finanzierung von konkreten zusätzlichen Energiesparmaßnahmen für Wohnungen aus Mitteln des SGB II ist nicht möglich. Vom Vermieter bzw. vom Eigentümer einer Wohnung getätigte Investitionen für Energiesparmaßnahmen können bestenfalls indirekt durch die künftige Übernahme einer höheren Miete bzw. eines höheren Schuldendienstes bei Eigenheimbesitzern als Unterkunftskosten berücksichtigt werden. Insoweit würde sich ansonsten auch eine Doppelfinanzierung und zwar auf der einen Seite durch Kostenübernahme für Investitionen und auf der anderen Seite durch Anerkennung höherer Unterkunftskosten ergeben. Leistungen für die Unterkunft (einschließlich etwaiger indirekter Kosten für Energiesparmaßnahmen) werden auf Dauer jedoch nur in Höhe der angemessenen ortsüblichen Mieten erbracht. Übersteigende laufende Unterkunftskosten können keine Berücksichtigung finden. Eine Verpflichtung zur Erbringung von Eigenleistungen z. B. für Energiesparmaßnahmen besteht im Zusammenhang mit den Vorschriften der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) darüber hinaus nicht. Dies dürfte auch insbesondere bei Mietwohnungen schon daran scheitern, dass Nutzer der Wohnung und Eigentümer nicht identisch sind. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, SGB - II Leistungsempfänger, die ein Eigenheim selbst bewohnen, aus Mitteln des Klimafonds zu unterstützen, da eine Finanzierung hierfür nicht vorgesehen ist. Aber auch wenn dies möglich wäre, sollte, um Ungleichbehandlungen z. B. gegenüber Personen, die wirtschaftlich an der Schwelle zum SGB - II Leistungsbezug stehen, zu vermeiden, von derartigen Zuwendungen abgesehen werden.

Beschlussvorschlag
Ausschuss für Arbeit und Soziales Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt dem Kreisausschuss folgende Beschlussfassung: Kreisausschuss Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag wie folgt zu beschließen: Kreistag Der Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen wird abgelehnt.
Bröring

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