Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Haushaltsberatung 2010 auf Aufstockung der Mittel in der Haushaltsstelle 43600.71700 - Betreuung junger Aussiedlerinnen und Aussiedler

Sachdarstellung mit Begründung und - soweit erforderlich - vorgesehener Finanzierung
Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 14.12.2009 den Antrag gestellt, der Kreistag möge beschließen: „Die Haushaltsmittel für den Bereich „Betreuung junger Aussiedlerinnen und Aussiedler" sollen auf 50.000 Euro aufgestockt werden." Der Antrag wurde in den Sozialausschuss zur weiteren Beratung verwiesen.
Bewertung Jugendgemeinschaftswerke / Jugendmigrationsdienste
In den Jahren 1988 und 1989 wurden im Emsland zwei Jugendgemeinschaftswerke gegründet. Der Standort des Jugendgemeinschaftswerkes der Arbeiterwohlfahrt war von Anfang an in Meppen. Das Jugendgemeinschaftswerk des Vereins Kolping Berufsbezogene Bildungsarbeit hat seit jeher einen Standort in Salzbergen, der zweite Standort war zunächst in Börger, dann in Esterwegen und ist seit dem Jahr 2000 in Sögel. Der Aufgabenbereich umfasste zunächst die Integration jugendlicher Aussiedlerinnen und Aussiedler. Die Jugendgemeinschaftswerke sind ein Angebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und werden finanziell auch vom Landkreis Emsland unterstützt. Von Anfang an haben sich die Jugendgemeinschaftswerke sehr stark in die Sprachförderung der stetig zuwandernden Aussiedlerinnen und Aussiedler eingebracht. Eine große Zahl von Honorarkräften wurde hierfür beschäftigt. Mit finanziellen Mitteln aus dem europäischen Garantiefonds, die vom Landkreis Emsland eingeworben und verwaltet wurden, konnte so vielen Jugendlichen das Zurechtfinden in der neuen Heimat erleichtert werden. Dabei war neben dem Spracherwerb die soziale Betreuung durch das engagierte Fachpersonal sehr wichtig. Diese Sprachförderung wird seit dem Jahr 2005 nicht mehr finanziell unterstützt. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Schulen ist aber bis heute eine tragfähige Basis für weitere Projekte. Im Jahr 2004 wurde dann die Zielgruppe auf alle jugendlichen Migrantinnen und Migranten erweitert und Name und Aufgabenfeld in „Jugendmigrationsdienst" geändert. Die Jugendmigrations2 dienste unterstützen die jungen Zugewanderten von 12 bis 27 Jahren durch besondere Fördermaßnahmen, sowohl durch individuelle Beratung als auch in Gruppenangeboten. Gemeinsam bieten die Jugendmigrationsdienste seit Januar 2010 wöchentlich eine Sprechstunde im Kreishaus an. Die Jugendlichen können immer donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr das kostenlose Beratungsangebot wahrnehmen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beider Fachdienste stehen im Wechsel für Fragen aus allen Lebenssituationen der jungen Leute zur Verfügung. Mit der räumlichen Nähe zur Ausländerbehörde und zum Jugendamt möchten die Jugendmigrationsdienste ihr örtliches Beratungsangebot ergänzen und den ersten Kontakt erleichtern. Die langfristige Betreuung durch den für den Wohnort „zuständigen" Jugendmigrationsdienst wird entsprechend vermittelt.
Bisherige Förderungen
Bereits seit 1989 wird die Arbeit der Jugendmigrationsdienste vom Landkreis Emsland mit bis zu 23.008,14 €/Jahr finanziell unterstützt. In den Jahren 2004 bis 2008 erhielten der Kolping Jugendmigrationsdienst Emsland 7.000 € und der Jugendmigrationsdienst Emsland der Arbeiterwohlfahrt 6.000 € pro Jahr. Um sein bisher umfangreiches Programm halten und weiter ausbauen zu können, wurde dem Kolping Jugendmigrationsdienst Emsland im Jahr 2009 auf Antrag eine Erhöhung der Zuwendungen um jährlich 3.000 € auf jetzt 10.000 € bewilligt. Für das Jahr 2010 wurden die Zuwendungen in Höhe von 16.000 € im Haushaltsplan berücksichtigt und vom Kreisausschuss beschlossen. Mit Datum vom 11.01.2010 hat die Arbeiterwohlfahrt ebenfalls eine Erhöhung der Zuschüsse um jährlich 3.000 € beantragt. Begründet wird der Antrag mit der zusätzlichen Beschäftigung einer qualifizierten Honorarkraft, die die hauptamtliche Mitarbeiterin im umfangreichen Angebot des Jugendmigrationsdienstes unterstützen und entlasten soll. Speziell für alleinerziehende Frauen sollen Maßnahmen angeboten werden, in denen sie die Sprache erlernen und ihre Erziehungskompetenzen gestärkt werden. Einmalig soll auch die bedarfsgerechte Renovierung und Einrichtung eines Gruppenraumes für berufsvorbereitende Maßnahmen und regelmäßig sollen Bewerbungstraining, PC-Kurse und sonstige Angebote erfolgen. Seitens des Landkreises wird die Gruppenarbeit der Fachdienste darüber hinaus durch die Kooperationen mit der Leitstelle für Integration gefördert. So werden z. B. die niedrigschwelligen Frauenkurse in Kooperation mit Kolping und AWO und deren Ehrenamtlichen durchgeführt. Dabei werden neben den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eingeworbenen Fördergeldern auch Kreismittel für die Durchführung der Projekte verwendet. Die zentrale Organisation von Projekten durch die Leitstelle für Integration in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kooperationspartnern hat sich als Erfolg herausgestellt und stößt auf allgemeine Zustimmung. Obwohl in den Kommunen verschiedene Strukturen und Ansprechpartner vorhanden sind, ist eine flexible, einheitliche und effektive Projektarbeit dadurch möglich. Die Erhöhung des Kreiszuschusses an den Jugendmigrationsdienst Emsland der Arbeiterwohlfahrt um 3.000 € für den angegebenen Zweck würde die sehr gute Arbeit des Jugendmigrationsdienstes effektiv unterstützen. Eine pauschale Erhöhung der Zuschüsse an die Jugendmigrationsdienste im beantragten Umfang von 50.000 € scheint derzeit nicht notwendig. Gegebenenfalls könnte eine projektbezogene Förderung mit konkretem Verwendungszweck erfolgen. Dazu müssten die JMDs aber vorher entsprechende Projektkonzeptionen einreichen.
Beschlussvorschlag
Ausschuss Arbeit und Soziales Dem Kreisausschuss wird folgender Beschussvorschlag empfohlen: Kreisausschuss Der Kreisausschuss empfiehlt folgenden Beschussvorschlag: Kreistag Der Kreistag beschließt, dem Jugendmigrationsdienst der Arbeiterwohlfahrt einen Zuschuss für das Jahr 2010 von 9.000,00 € zu bewilligen; angesichts des Zuschusses an Kolping in Höhe von 10.000,00 €. Darüber hinaus kommen Mittelerhöhungen nur in Betracht, wenn entsprechende Projekte mit weitergehenden Integrationsmaßnahmen vorgelegt und gebilligt werden.
Bröring

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