Fracking und Bergrecht

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat am 14.12.2011. eine Initiative in den Bundestag eingebracht um das alte Bergrecht zu ändern. Eine Änderung des Gesetzes hätte große Auswirkungen auch auf die Frackingvorhaben und würden die Position der Interessengemeinschaft SCHÖNES LÜNNE deutlich verbessern.

Die Ausgangslage

Im Bergbau gilt seit alten Zeit ein gewisses Gewohnheitsrecht.Zugepitzt könnte man sagen: Bergrecht bricht Menschenrecht. Wohlgresetzt ftrmuliert bedeutet dies den Vorrang des öffentlichen Intereses am Bergbau gegenüber den privaten Interessen der betroffenenn Regionen, Gemeinden und Bürtgerinnen und Bürger. Hintergrund war es, dass man verhindern wollte, das Einzelinteressen das Ausbeuten der Bodenschätze verhindern und damit wirtschaftlichen Fortschritt bremsen konnte. In der Folge mussten die betroffeen Regionen feststellen, dass auch der Rüvckkehrschluss galt: Obwohl bekannt ist, dass Bergbau immer Schäden verursacht, müssen die Geschädigten in langwierigen Prozessen nachweisen, dass der Bergbau im Einzelfall die Verursacherin ist. Das entsprechende Recht stammt aus dem Jahr 1865 (Allgemeines Preußisches Bergrecht)
Der Vorschlag der Grünen
Die Bundestagsfraktion der Grünen hat nun eine Initiative gestartet um dies zu ändern http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/081/1708133.pdf
Das bisherige Gesetze sei von einem "starren Über- und Unterordungsprinzip" gekennzeichnet, das berechtigte Bürgerinteressen benachteilige. Hinzu komme noch, dass durch mangelnde Transparenz und Beteiligung keine Minimierung des Konflikpotentials erreicht werde. Im Untschied zu anderen Gesetzen des Fachplanungsrechts ist das Bergrecht ein Anarchronismus und passt nicht in eine offene Gesellschaft.

Die Forderungen

* Eine Neufassung solle zwar den Bergbau grundsätzlich ermöglichen, müsse aber immer von einer gerechten Abwägung der Interessen begleitet sein.
* Es wird generell eine Bergschadensvermutung angenommen, die zur Folge hat, dass die Beweislast der Verträglichkeit beim Unternehmen liegt.
* Zentraler Punkt ist Voraussetzung einer frühzeitigen Umweltverträglichkeitsprüfung. Wörtlich heißt es im Antrag der Grünen Bundestagsfraktion:
"Die Förderung von Unkonventionellem Erdgas mittles des "Fracking-Verfahrens" sowie der Errrichtung von Unergrundspeichern, die zu deren Betrieb errichteten Industrieanlagen und Leitungen sollen grundsätzlich UVP-pflichtig sein"
* Betroffenen und ihren Interessenvertretungen wird ein umfassendes Klagerecht eingeräumt.

Nächster Termin zum Thema

Donnerstag, 12. Januar 2012

18:30Nordwalde: Film "Gasland" / Informationen der IG

Dillmann's Speicher, Kirchbauerschaft 18, 48356 Nordwalde (Karte)

Beschreibung"Gasland" von Josh Fox ist eine Dokumentation über die Folgen von Fracking in den USA. Der Film gewann mehrere Preise und wurde als bester Dokumentarfilm für den Oscar ausgezeichnet. Der Geschäftsführer der Colorado Oil & Gas Association fand deutliche Worte über den Film: “The shale gas industry has had its collective ass kicked, and kicked hard, by Gasland and others opposed to hydraulic fracturing and needs to redefine its core messages to defuse a burgeoning negative public perception of the controversial drilling technique.” “Die Schiefergas-Industrie wurde von Gasland und anderen Gegnern von Hydraulic Fracturing hart in den kollektiven Arsch getreten und muss nun ihre Kernbotschaften ändern, um die aufkeimende negative öffentliche Wahrnehmung der umstrittenen Bohrtechnik zu entschärfen.” Quelle: www.naturalgaswatch.org Die IG "Gegen Gasbohren" berichtet außerdem über den aktuellen Stand der von ExxonMobil geplanten Gasbohrungen.

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